Haushaltsrede Produktplan Kreis Olpe 2021
UWG-Fraktionsvorsitzender Meinolf Schmidt
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Landrat Melcher,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistages,
sehr geehrte Damen und Herren,
die allgemeine Lage ist derzeit geprägt von Unsicherheit und Hoffnung.
Wie schnell wird es gelingen Covid 19 zu besiegen? Und welche gesellschaftlichen, gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Spätfolgen wird das Virus noch haben? Das kann niemand von uns voraussagen.
Ein wesentlicher Punkt hierbei spielt die Impfung. Auch wenn unser Impfzentrum in Attendorn ausgezeichnet funktioniert,
kann eine schnellere Immunisierung nur mit den Hausärzten erreicht werden.
Aktuell sollen die Hausärzte nach Ostern damit beginnen.
Medizinstipendium
Bereits im Jahr 2012 also 9 Jahre vor dem Virus hat unsere Fraktion im Hinblick
auf die demographische Entwicklung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum den folgenden Antrag gestellt:
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das im Hochsauerlandkreis eingeführte Stipendium für Medizinstudenten auch im Kreis Olpe vorzubereiten und den entsprechenden Gremien zur Beratung vorzulegen.“
Unser Antrag wurde am 18.03.2013 im Kreistag gegen die 4 Stimmen unserer Fraktion mit 38 Gegenstimmen abgelehnt.
Seit 2012 wurden im HSK insgesamt 45 Stipendien vergeben und momentan befinden sich 18 Stipendiaten und Stipendiatinnen in der Förderung, die in den nächsten Jahren ihr Studium abschließen werden.
Ein Pressezitat hierzu lautet: „Das Medizinstipendium HSK – eine Erfolgsstory!“
Gesundheits- und Bevölkerungsschutz ist ein elementares Thema, insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung. Der absehbare Mangel an Hausärzten ist auch ein Thema, welches uns auch nach der Bewältigung der Pandemie im Kreis Olpe beschäftigen wird. Aus diesem Grund haben wir für den nächsten Sitzungsblock unseren Antrag erneut gestellt und beantragten eine entsprechende Ausarbeitung einer Richtlinie nach Beratung im zuständigen Ausschuss und in der kommunalen Gesundheitskonferenz
Meine Damen und Herren, ich lade hiermit alle Kreistagsfraktion auf,
sich konstruktiv mit unserem Antrag auseinanderzusetzen.
Isolierung der Corona-bedingten Finanzschäden
Die UWG-Fraktion unterstützt den Antrag der CDU, den Hebesatz der Kreisumlage auf den Hebesatz 2020 in Höhe von 53,59 % zurückzuführen. Durch diese Reduzierung wird die Kreisumlage gegenüber dem Entwurf um ca. 2.4 Mio. € gesenkt.
Zur Finanzierung wird diese Entlastung durch eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgeschlagen.
Der Antrag der SPD-Fraktion, den Hebesatz um 1% Prozent zu senken führt zum gleichen Ergebnis, beinhaltet aber zusätzlich einen eindringlichen Appell an die Kommunen diese Mittel zeitnah an die Einwohner weiterzureichen. Mit Hinblick auf die kommunale Finanzhoheit der Kommunen möchte ich diesen Appell an dieser Stelle aber nicht weiter kommentieren.
In absoluten Zahlen wird somit die Hansestadt Attendorn, als finanzstärkste Kommune des Kreises, um 721 T€ und
Drolshagen um 163 T€ entlastet.
Was zu Verwerfungen führen wird, sind die unterschiedlichen Steuerkräfte und damit die Umlagegrundlagen unserer Städte und Kommunen. Ich zitiere aus unserer letztjährigen Haushaltsrede:
„Falls der Konjunktureinbruch eintreten sollte, ist das der Sprengsatz, nicht unbedingt nur für Attendorn,
aber bestimmt für den Rest der kommunalen Familie.“
Beispielhaft ist die Umlagegrundlage der Hansestadt Attendorn um 4,6 % gesunken, die der Stadt Drolshagen aber um 2,4 % gestiegen.
Zum Haushalt 2021 haben wir seitens der UWG-Fraktion nur einen Antrag gestellt:
„Da die Mehrerträge aus der KdU-Erstattung inhaltlich nicht mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusammenhängen, werden diese nicht wie vorgesehen mit den Corona-bedingten Finanzschäden verrechnet.“
Zur Begründung:
Auf Seite 39 des Produktplans sind gemäß NKF-CIG (Isolierungsgesetz) die prognostizierten Finanzschäden in Höhe von „nur“ 1,2 Mio. € aufgeführt. Unabhängig davon hat der Bund seinen Anteil an der Beteiligung der Unterkunftskosten (KdU) dauerhaft um 25% erhöht, somit erhält der Kreis Olpe rund 2,4 Mio. € mehr.
Im Oktober wurde den Kommunen ein Wahlrecht mit zwei Optionen eingeräumt:
- Isolierung
der Corona-bedingten Finanzschäden, oder - Verrechnung
mit der erhöhten KdU-Bundesbeteiligung
In dem uns vorliegenden Entwurf wurde die Verrechnung gewählt und das rechnet sich wie folgt:
Corona-Mehrbedarf Aufwand: 1,2 Mio. € minus
Ertrag der erhöhten KdU-Mittel: 2,4 Mio. €
Verbleiben: -1,2 Mio. €
und somit kein Corona-bedingter Finanzschaden!
Die verbliebenen 1,2 Mio. € werden somit direkt zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt.
Nun versteht sich vielleicht auch die zuvor niedrig ausgewiesene Höhe der Corona-bedingten Finanzschäden, die zugegebenermaßen schwierig zu ermitteln sind.
Die meisten Kreise in NRW haben sich aber für die 1. Wahlmöglichkeit, also die Isolation der Corona-bedingten Finanzschäden, entschieden. Beispielhaft kann hier die Entscheidung am letzten Freitag im Siegener Kreistag genannt werden, die mit den Stimmen der CDU und SPD gefällt wurde.
Ein „Bilanzierungstrick“ der aber auch in unserem „Arbeitskreis mittelfristige Finanzplanung“ am 08.09.2020 als geeignetes Instrument angesehen wurde.
Hierdurch könnten die 2,4 Mio. € der erhöhten KdU-Mittel vollständig zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt werden, oder zu einer geringeren Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, gemäß dem CDU-Antrag, führen.
Die isolierten Finanzschäden lösen sich natürlich nicht in Luft auf, können jedoch bei einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung ab 2024 ergebnisneutral unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet werden und die Kommunen würden somit nicht über die Kreisumlage belastet. Ebenso ist es vorstellbar, dass bei einer länger anhaltenden negativen wirtschaftlichen Entwicklung, die isolierten Schäden durch das Land, zumindest teilweise, kompensiert werden.
Wir möchten hiermit keine Verschiebung auf zukünftige Generationen, sondern da die kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung derzeit völlig ungewiss ist, sehen wir bei der Isolierung der Corona-bedingten Finanzschäden eine größere Flexibilität für die Entlastung der Kommunen. Wie vom Landrat bereits in seiner Haushaltsrede geäußert, begrüßen wir gleichfalls die Reduzierung der Ausgleichsrücklage, die im Sinne der Städte und Gemeinden eingesetzt werden sollte. Ebenso sehen wir diese Entnahme in Teilbeträgen, sowie den notwendigen Sockelbetrag in Höhe 3 Mio. € als sinnvoll und notwendig an.
Meine Damen und Herren,
vor uns liegen vielleicht nicht einfache Zeiten mit großen Aufgaben.
Eine Auflistung und Kommentierung dieser würde den von uns freiwillig gesetzten Zeitrahmen sprengen. Nur um wenige Aufgaben zu nennen:
- Der Klimawandel und Klimaschutz,
- die zukünftige Ausrichtung des ÖPNV,
- der Fachkräftemangel,
- und nicht zuletzt die Digitalisierung,
bei der es beispielhaft nicht reicht Breitbandnetze und iPads für das Lehrpersonal und die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Konzepte und Softwarelösungen sind hier wesentlich schneller zu entwickeln und bereitzustellen. Die vielzitierte Digitalisierungsrendite liegt noch in weiter Ferne
Zum Schluss möchte ich mich im Namen der UWG-Fraktion bei Herrn Müller und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Kämmerei für die Aufstellung des Produktplans 2021 recht herzlich bedanken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!